2G im Einzelhandel, Maskenpflicht in Schulen sowie Kontaktbeschränkungen

Ostalb

Rems-Zeitung

Die Ministerpräsidentenkonferenz einigte sich am Donnerstag auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-​Pandemie — unter anderem auf die Einführung von 2G im Einzelhandel sowie in Kultur– und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus sollen Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich und die Limitierung der Besucherzahlen bei Veranstaltungen kommen. Das Silvester-​Feuerwerk soll untersagt werden, und für Schulen wurde die Einführung einer bundesweiten Maskenpflicht angekündigt.

Donnerstag, 02. Dezember 2021
Gerold Bauer
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Die Maßnahmen seien ein Akt der nationalen Solidarität. Eine strenge Kontrolle der Regeln werde durchgesetzt. Dergestalt zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland Bundeskanzlerin Angela Merkel. Begründet wird die Verschärfung der Maßnahmen nicht zuletzt durch die dramatische Lage mit vollen Intensivstationen in Kliniken. Die Ministerpräsidentenkonferenz sowie der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz sprachen sich für eine allgemeine Impfpflicht aus. Der Ethikrat soll dazu bis Jahresende eine Empfehlung abgeben.

Für den Besuch von Kinos, Theater, Restaurants und anderen Freizeiteinrichtungen soll der Zugang auf Geimpfte und Genesene limitiert werden. Es sei auch möglich, von Geimpften oder Genesenen zusätzlich einen negativen Corona-​Test zu verlangen. Mit Ausnahmen von Geschäften des täglichen Bedarfs soll die 2G-​Regel auch für den Einzelhandel gelten. Clubs und Diskotheken sollen ab einer Inzidenz von 350 (die im Ostalbkreis und im Rems-​Murr-​Kreis ja längst überschritten ist) geschlossen werden.

Für Veranstaltungen sei in Innenräumen eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen, im Freien von 200 Personen vorgesehen — jeweils verbunden mit der 2G-​Regel. Ab einer Inzidenz von 350 sind private Feiern ebenfalls an die 2G-​Regel gebunden. Bei Großveranstaltungen, zum Beispiel in Fußballstadien, sollen nur noch 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden dürfen. Wenn es das Infektionsgeschehen nahelegt, stehen die komplette Absage oder Spiele ohne Zuschauer im Raum.
Für den privaten Bereich wurde eine Kontaktbeschränkung auf höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt angekündigt. Kinder unter 14 Jahren seien davon jedoch ausgenommen, und für Geimpfte und Genesene soll es ebenfalls keine Kontaktbeschränkungen geben.

Diese verschärften Regeln sind nun zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten. Um Rechtskraft zu erlangen müssen diese Beschlüsse aus der Ministerpräsidentenkonferenz erst in Form von Landesverordnungen verkündet werden. In Baden-​Württemberg sollen die neuen Regeln ab Samstag gelten.