Corona Regeln BW: Sind FFP2-Masken „Muss“ oder „Soll“?
Der Handels– und Gewerbeverband Schwäbisch Gmünd (HGV) weist darauf hin, dass im Einzelhandel auch weiterhin eine OP-Maske genügt. Dennoch ist in diesen Tagen schon wieder von „Lockdown light“ die Rede. Das hat mit der neuen Testpflicht für „Ungeboosterte“ zu tun, zum Beispiel im Fitnessstudio.
Montag, 27. Dezember 2021
Michael Maier
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Die neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg sind komplex: Am Montag nach Weihnachten hatten noch nicht alle mitbekommen, was nun Sache ist. Verwirrung gab es am Morgen bei einigen zunächst um die „Pflicht“ zum Tragen einer FFP-2-Maske in Innenräumen und um 2G+ in der Gastronomie. Bei den Masken handelt es sich lediglich um eine Empfehlung der Landesregierung, die zum Stichtag 27. Dezember nochmals die Corona-Regeln „nachgeschärft“ hat.
„Künftig soll in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden“, heißt es in einer Mitteilung zur aktuellen Verordnung. Von „Muss“ kann dabei aber keine Rede sein, zumal acht Stunden am Schreibtisch oder nach den Ferien möglicherweise auf der Schulbank nicht unbedingt das Wohlbefinden und die Konzentration fördern.
In die gleiche Kerbe haut auch der Handels– und Gewerbeverband Schwäbisch Gmünd (HGV) in einer Mitteilung: „In Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, sollen alle Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen – etwa KN95– N95-, KF94– oder KF95-Masken. Sollen heißt aber, dass diese Regel nicht verpflichtend ist.“ Mehr Infos in der Rems-Zeitung (Dienstagsausgabe) oder in der Corona-Verordnung Baden-Württemberg (Stand 27.12.2021).
Angekündigt wurden die neuen Corona Regeln in BW bereits am Freitag vor den Feiertagen.
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