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Sind Anti-​Corona-​Spaziergänge genehmigungspflichtig?

Bei ihrer Kritik an Einschränkungen im Zuge der Pandemie sind die gemeinhin als „Querdenker“ bezeichneten Gruppierungen auch im Raum Gmünd dazu übergegangen, neue Formen des Protests zu entwickeln. Behörden müssen sorgfältig abwägen, wie weit die Freiheit auf Meinungsäußerung gehen darf.

Mittwoch, 29. Dezember 2021
Gerold Bauer
33 Sekunden Lesedauer

Manche Bürgerinnen und Bürger stellen sich angesichts solcher Menschenansammlungen nämlich die Frage, warum die Stadt Kundgebungen und „Spaziergänge“ genehmigt, während in allen anderen Bereichen des Lebens Kontakte beschränkt werden, um die Ausbreitung der Pandemie zu bremsen. Wobei in diesem Fall sehr genau zwischen genehmigungspflichtigen und anmeldepflichtigen Veranstaltungen zu unterscheiden ist.

Die Rems-​Zeitung ist diesen Fragen nachgegangen und hat sich sowohl beim Landratsamt als auch bei der Stadt Gmünd erkundigt. Die Antworten lesen Sie in der Ausgabe vom 29. Dezember — natürlich auch online erhältlich im ikiosk der RZ!

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