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Landrat Bläse will „Spaziergängern“ Grenzen zeigen

Im Landratsamt des Ostalbkreises gab es am Mittwoch eine Lagebesprechung, wie die neue Form des Protests gegen Corona-​Maßnahmen in Form von organisierten „Spaziergängen“ einzuordnen ist. Dabei bezog sich die Verwaltungsspitze auf ein aktuelles, aber noch nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts.

Donnerstag, 30. Dezember 2021
Gerold Bauer
50 Sekunden Lesedauer

Landrat Dr. Joachim Bläse räumte im Gespräch mit der Rems-​Zeitung ein, dass er großen Respekt vor der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit habe – und vor dem Recht, die Meinung öffentlich zu äußern ebenfalls. Allerdings untermauerte der Ostalb-​Landrat im gleichen Atemzug, er werde die Protest-​Aktionen sehr genau beobachten.
„Wir dürfen es nicht dulden, dass durch Missbrauch des Demonstrationsrechts unser Staat vorgeführt wird!“ Außerdem macht der Landrat deutlich, dass er sich nicht scheuen würde, politisch motivierten „Spaziergängern“ notfalls auch ihre Grenzen zu zeigen. Es sei nämlich erkennbar, dass manche Gruppierungen gezielt Regeln missachten, um damit auszutesten, wie weit sie gehen können. Dr. Bläse sprach in diesem Zusammenhang von einer „wehrhaften Demokratie“.

Wie ist die Rechtslage? Wie wird es außerhalb des Ostalbkreises bewertet? Lesen Sie dazu die Donnerstag-​Ausgabe der Rems-​Zeitung — erhältlich natürlich auch online im ikiosk !





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