Eilmeldung: Nächtliche Ausgangbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat hat mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom Freitag, den 5. Februar 2021 dem Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nach der Corona-Verordnung der Landesregierung stattgegeben. Die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr regelt, ist mit Wirkung ab dem 11. Februar, 5 Uhr außer Vollzug gesetzt worden. Sie findet also in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag letztmalig Anwendung.
Montag, 08. Februar 2021
Edda Eschelbach
58 Sekunden Lesedauer
Unter anderem heißt es in der Begründung, Ausgangsbeschränkungen seien nur möglich, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-
19 erheblich gefährdet wäre“. Die
7-Tages-Inzidenz liege nun bei
63,
5. Der R-Wert bleibe mit
0,
85 unter
1. „Derzeit (Stand
4. Februar,
16 Uhr) wiesen nur noch fünf Kreise
7-Tages-Inzidenzen von mehr als
100 auf und auch diese bewegten sich eher am unteren Ende der Skala zwischen
101 und
150.
26 Kreise lägen im Bereich der Inzidenzen von
51 bis
100, neun Kreise im Bereich von
36 bis
50 und vier Kreise unter
35. Das Pandemiegeschehen stelle sich damit im Vergleich zu Mitte Dezember und auch im Vergleich zu dem Stand vor zwei Wochen im Januar bei insgesamt fallenden Zahlen als regional erheblich differenzierter dar. Die vom Landesgesundheitsamt dazu erstellte Übersichtskarte zeige dabei auch, dass die Kreise mit vergleichsweise niedrigen Werten inzwischen nicht etwa bloße „Inseln“, sondern teils zusammenhängende Regionen innerhalb des Landes bildeten.
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