Ostalbkreis verschärft Quarantänemaßnahmen bei Coronavirus-Varianten
Archivfoto: rz
Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden müssen jetzt täglich kontrollieren. Auch für Kontaktpersonen gelten neue Regelungen.
Dienstag, 09. Februar 2021
Eva-Marie Mihai
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Auch im Ostalbkreis wurden bereits bei positiv auf Corona getesteten Personen die neuen Varianten des SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen. Um die weitere Verbreitung dieser Virusvarianten zu begrenzen, hat das Sozialministerium des Landes die Quarantänemaßnahmen angepasst, teilt das Landratsamt Ostalbkreis mit.
So muss die Kommune beispielsweise durch tägliche Anrufe und Kontrollen sicherstellen, dass die Quarantäne von den Betroffenen auch eingehalten wird.
Für positiv getestete Personen, bei denen eine der neuen Virusvarianten nachgewiesen wurde, gilt eine zehntägige Absonderungspflicht. Deren Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen müssen aber – jetzt neu – für 14 Tage in Quarantäne. Ebenfalls neu ist, dass auch Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Für den Personenkreis, für den die verlängerte Quarantänefrist gilt, müssen die Städte und Gemeinden nun auch wieder Quarantänebescheide erlassen.
Nicht nur die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden, sondern auch das Gesundheitsamt ruft laut Landratsamt täglich bei den mit Virusvarianten Infizierten an und fragt Symptome ab.