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Quarantäne-​Bedingungen per Gerichtsurteil gelockert

Während sich viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie viele Schulen auf der Ostalb redlich bemühen, alles in ihrer Macht stehende zur Unterbrechung von Infektionsketten zu tun, hat der Verwaltungsgerichtshof die Quarantäne-​Bedingungen nun gelockert. Dies teilte das Landratsamt des Ostalbkreises mit.

Mittwoch, 17. März 2021
Gerold Bauer
34 Sekunden Lesedauer

Der VGH Mannheim hat mit seinem am Mittwoch verkündeten Beschluss die Regelung des § 4a Absonderungs-​Verordnung mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies bedeutet, dass sich automatisch alle Haushaltsangehörigen von Kontaktpersonen der Kategorie I nicht mehr länger in 14-​tägiger Quarantäne befinden. Sie müssen durch das Gesundheitsamt nun schnellstmöglich über das Ende ihrer Absonderung in Kenntnis gesetzt werden. Kontaktpersonen von Kontaktpersonen (beispielsweise bei Auftreten einer Virusmutation in Kindertagesstätten) werden nicht mehr länger verpflichtet, sich in Absonderung zu begeben. Die Städte und Gemeinden als so genannte Ortspolizeibehörden wurden vom Landratsamt des Ostalbkreises über den vom VGH veröffentlichten Beschluss informiert.

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