Rems-Murr-Kreis überschreitet Inzidenz von 50
Screenshot Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Der Rems-Murr-Kreis hat die 50er-Schwelle bei der Corona-Inzidenz seit Beginn der Lockerungen am Dienstag erstmals wieder überschritten. Wenn es dabei bleibt ist mit neuen Einschränkungen frühestens ab Samstag zu rechnen.
Mittwoch, 17. März 2021
Nicole Beuther
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Wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 50 liegt und die Infektionslage diffus ist, müssen Lockerungen zurückgenommen werden – unter anderem wird dann eine Terminvergabe im Einzelhandel nötig und da Landratsamt empfiehlt Maskentragen in der Grundschule ab der dritten Klasse.
Voraussetzung für Einschränkungen ist außerdem, dass die hohen Infektionszahlen nach Einschätzung des Gesundheitsamts nicht auf einen punktuellen Ausbruch zurückzuführen sind, sondern dass vielmehr ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt. Das ist im Moment der Fall.
Landrat Dr. Richard Sigel sagt: „Über mehrere Wochen waren die Zahlen bei uns im Rems-Murr-Kreis erfreulich niedrig und wir konnten uns dem Trend entgegenstemmen. Ich habe mich gefreut, dass bei uns die Geschäfte im Einzelhandel wieder öffnen konnten. Nachdem rund um den Rems-Murr-Kreis die Werte bereits gestiegen waren, steht nun auch bei uns die Corona-Ampel wieder auf Rot. Bedauerlicherweise war zu erwarten, dass die erneute Ausbreitung von Corona an der Kreisgrenze nicht Halt macht. Deshalb sollten wir gemeinsam alles daransetzen, die beginnende dritte Welle zu brechen.“ In dieser fragilen Lage appelliert der Landrat an die Bürgerinnen und Bürger: „Es kommt jetzt auf uns alle an. Denken Sie bitte weiterhin an Abstand und Hygiene. Einem kurzen Beisammensein kann eine lange Quarantäne folgen. Nur wenn wir gemeinsam weiter dranbleiben, können wir für die wärmeren Tage auf etwas mehr Normalität – im Einzelhandel, aber auch in der Gastronomie – hoffen.“
Im Schnelltestportal des Landkreises unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest stehen mehr als 100 Testzentren für kostenlose Schnelltests bereit. Mit Blick auf die Schulen empfiehlt das Landratsamt, Schülerinnen und Schülern, ab der 3. Klasse einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (keine FFP-Maske). Ab Klasse 5 gilt wie gehabt die Maskenpflicht.