Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Ostalb

Harter Lockdown bis 18. April

An Ostern gilt der schärfste Lockdown seit Beginn der Pandemie. Vom 1. bis 5. April, also von Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben weitgehend heruntergefahren werden. Der harte Lockdown wird insgesamt bis zum 18. April verlängert. Folgende Maßnahmen gelten:

Dienstag, 23. März 2021
Nicole Beuther
1 Minute 20 Sekunden Lesedauer

Ruhepause über Ostern: Der Gründonnerstag und Karsamstag werden einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden.

Nur am Karsamstag soll der Lebensmittelhandel geöffnet bleiben.

Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnungen gelten als ein Haushalt.

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden.

Kirchen und Religionsgemeinschaften werden gebeten, an Ostern nur Online-​Gottesdienste durchzuführen.

Nur Impf– und Testzentren sollen offen bleiben.

Die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen soll konsequent umgesetzt werden:
Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen.
Schulen/​Kitas: Es bleibt den Kreisen überlassen, ob sie wieder auf Distanzunterricht und Notfallbetreuung umsteigen.
Der Betrieb von Musik-​, Kunst– und Jugendkunstschulen wäre nur noch nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.
Einzelhandel: Waren dürfen nur noch per Click & Collect verkauft werden. Geschäfte
mit Produkten des täglichen Bedarfs bleiben
geöffnet.
Dienstleistungen: Alle körpernahen Dienstleistungen müssen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen dürfen angeboten werden. Auch Friseurbetriebe bleiben geöffnet.
Sport: Außen– und Innensportanlagen werden für den Amateur– und Freizeitsport wieder geschlossen.
Kultur: Museen und Galerien müssen schließen
Ausgangsbeschränkungen: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen dürfen erst dann von der zuständigen Behörde erlassen werden, wenn trotz aller anderen Schutzmaßnahmen ein
diffuses Infektionsgeschehen vorliegt.
Der Landkreis ist berechtigt, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens weitergehende Maßnahmen zu verfügen, soweit erforderlich. Landrat Dr. Joachim Bläse wird sich im Laufe des Dienstags äußern. Die Landkreisverwaltung wird heute die Überschreitung der 100er-​Marke amtlich bestätigen, die Maßnahmen treten dann am Donnerstag, 25. März, in Kraft.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

3258 Aufrufe
323 Wörter
1102 Tage 3 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 1102 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2021/3/23/harter-lockdown-bis-18-april/