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Osterruhe ist gekippt

Die Osterruhe ist gekippt. Dies teilte Kanzlerin Merkel am Mittag im Rahmen einer Pressekonferenz mit. Die Idee der Osterruhe sei ein Fehler gewesen, erklärte sie. Das Ganze sei in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar gewesen. Viel zu viele Fragen könnten in der Kürze der Zeit nicht gelöst werden. Als Beispiel nannte die Kanzlerin die Frage zur Lohnfortzahlung und die Lage in den Geschäften und Betrieben.

Mittwoch, 24. März 2021
Nicole Beuther
1 Minute 21 Sekunden Lesedauer

„Dieser Fehler ist mein Fehler“, sagte Merkel. Dies habe sie den Ministerpräsidentinnen und den Ministerpräsidenten in einer Videokonferenz erläutert. Ein Fehler müsse als Fehler benannt werden und wenn möglich habe dies rechtzeitig zu geschehen. Sie bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung, so die Kanzlerin. Die Beratungen sollen am 12. April fortgesetzt werden.

An den Beschränkungen im Ostalbkreis mit einer Inzidenz über 100 ändert sich nichts, folgendes gilt hier ab Donnerstag:

Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich höchstens mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Der Betrieb von Museen, Galerien sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr ist untersagt.

Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur– und Freizeitindividualsport ist untersagt; dies gilt nicht für weitläufige Außensportanlagen für Personengruppen, die sich aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen.

Der Einzelhandel, der bisher „Click&Meet“ angeboten hat, kann ab Donnerstag nur noch „Click&Collect“ anbieten. Geschäfte mit Produkten täglichen Bedarfs bleiben geöffnet.

Der Betrieb von körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-​, Nagel-​, Massage-​, Tattoo-​, Sonnen– und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio– und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, ist für den Publikumsverkehr untersagt. Friseurbetriebe bleiben geöffnet.

Der Betrieb von Musik-​, Kunst– und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.
Erst wenn die 7-​Tage-​Inzidenz im Ostalbkreis an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt, kommen die Regelungen für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100 wieder zur Anwendung – das heißt, erst dann kommen Lockerungen in Betracht.

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