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Lockdown wird verlängert – mit Öffnungsmöglichkeiten

Bund und Länder haben sich beim Corona-​Gipfel am Mittwoch darauf geeinigt, den Lockdown bis zum 28. März zu verlängern. Doch es gibt fünf Öffnungsschritte je nach Infektionslage.

Donnerstag, 04. März 2021
Nicole Beuther
1 Minute 53 Sekunden Lesedauer

Seit dem frühen Nachmittag hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen beraten; dabei im Blick die Inzidenz– und R-​Werte, die vielerorts wieder steigen. Die Beratungen zogen sich bis kurz vor Mitternacht.

Beschlossen wurde eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen. Demnach sind ab 8. März Treffen von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen wieder erlaubt; Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. In Regionen mit einer Sieben-​Tage-​Inzidenz von unter 35 können auch Treffen von drei Haushalten stattfinden mit maximal zehn Personen.

Neben den Friseuren dürfen bundesweit nun auch wieder Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte öffnen; es gelten verschiedene Hygienekonzepte. Auch körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr– und Flugschulen dürfen wieder öffnen.

Den dritten Öffnungsschritt kann ein Land abhängig vom Infektionsgeschehen gehen. Wird in einer Region eine Inzidenz unter 50 erreicht, „kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen“: Unter Auflagen Öffnung des Einzelhandels; Öffnung von Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten; kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal 10 Personen) im Außenbereich.
Wird in einem Land oder der Region eine Inzidenz von unter 100 erreicht, dann kann das jeweilige Land folgende eingeschränkte Öffnungen vorsehen: Terminshopping-​Angebote im Einzelhandel; Öffnung von Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung; Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre im Außenbereich.

Hat der dritte Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Inzidenz geführt und liegt stabil bei unter 50, dann steht der vierte Schritt bevor: Die Öffnung der Außengastronomie, von Theatern, Konzert– und Opernhäusern sowie Kinos. Außerdem kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.
Bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 kann das jeweilige Land folgende Öffnungen vorsehen: Öffnung der Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung, Öffnung von Theatern, Konzert– und Opernhäusern sowie Kinos mit Schnell– oder Selbsttest; kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich mit Schnell– oder Selbsttest.

In einem fünften Schritt – hat sich die Inzidenz nach dem vierten Schritt 14 Tage lang nicht verschlechtert — sind Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich sowie Kontaktsport in Innenräumen möglich. Über weitere Öffnungsschritte (Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen, Hotels) wird am 22. März beraten.

Gleichzeitig wurde eine starke Ausweitung der Impfkampagne und der Testkapazitäten angekündigt. So soll ab 8. März jedem Bürger ein kostenloser Schnelltest pro Woche angeboten werden; Kitas und Schulen sollen Schnelltests zur Selbstanwendung erhalten. Eine gemeinsame Taskforce soll bei der Beschaffung von Tests helfen. Beschlossen wurde auch, dass Hausarztpraxen Ende März/​Anfang April impfen sollen.

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