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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Gezielt Menschen als „Schwarzarbeiter“ angeworben

Weil die Inhaberin eines Reinigungsunternehmens Sozialabgaben von rund 130.000 Euro hinterzogen hat, ist sie vom Amtsgericht Schwäbisch Gmünd zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie muss zudem ein Bußgeld in Höhe von 43.000 Euro zahlen.

Dienstag, 09. März 2021
Gerold Bauer
26 Sekunden Lesedauer

Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Aalen hatten herausgefunden, dass die 41-​Jährige über einen Zeitraum von drei Jahren unter anderem in Flüchtlingsunterkünften nach Mitarbeitern gesucht hatte, um diese unterhalb des Mindestlohns „schwarz“ zu beschäftigen. Die Löhne hatte sie zum Teil in bar ausgezahlt.
Die Unternehmerin zeigte sich in der Hauptverhandlung geständig. Die hinterzogenen Sozialbeiträge muss sie nachzahlen. Zollbeamte hatten bereits Vermögen sichergestellt.

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