Gezielt Menschen als „Schwarzarbeiter“ angeworben
Weil die Inhaberin eines Reinigungsunternehmens Sozialabgaben von rund 130.000 Euro hinterzogen hat, ist sie vom Amtsgericht Schwäbisch Gmünd zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie muss zudem ein Bußgeld in Höhe von 43.000 Euro zahlen.
Dienstag, 09. März 2021
Gerold Bauer
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Die Unternehmerin zeigte sich in der Hauptverhandlung geständig. Die hinterzogenen Sozialbeiträge muss sie nachzahlen. Zollbeamte hatten bereits Vermögen sichergestellt.
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