Landratsamt verhängt Ausgangsbeschränkung
Ab Mittwoch gilt im Ostalbkreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Wer zwischen 21 und 5 Uhr vor die Haustüre will, braucht dafür einen triftigen Grund.
Dienstag, 13. April 2021
Thorsten Vaas
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Damit setzt das Landratsamt die Vorgabe des Sozialministeriums um, das „dieses letzte Mittel ab einer Inzidenz von 150“ fordert, wie es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt heißt.
Was nachts erlaubt ist, was passieren muss, dass die Beschränkung aufgehoben wird, und was die Ausgangsbeschränkung bringt, steht am Dienstag in der Rems-Zeitung.
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