Verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV
Mit Beginn der Corona-Notbremse gelten auch für die öffentlichen Verkehrsmittel bundesweit neue Regeln. Seit Samstag muss auch im Ostalbkreis in Bus und Bahn eine FFP2-Maske oder KN95 bzw. N95-Maske getragen werden – medizinische OP-Masken reichen daher nicht mehr aus.
Montag, 26. April 2021
Nicole Beuther
24 Sekunden Lesedauer
Die neue, für Fahrgäste verschärfte Maskenregelung gilt auch für Kinder, die das siebte Lebensjahr überschritten haben. Die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht während der Fahrt mit Bus und Bahn sowie beim Aufenthalt in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und an Bushaltestellen. Das Tragen einer FFP 2-Maske bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist ab einer Inzidenz von 100 verpflichtend.
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