Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Verbotene Ansammlung

Drei Strafverfahren und 27 Ordnungswidrigkeitsverfahren hat die Polizei im Zusammenhang mit dem Montagsspaziergang gegen die Corona-​Maßnahmen in Schwäbisch Gmünd eingeleitet. Drei unbeteiligte Personen versuchten laut Polizeiangaben, einen Gefangenen zu befreien.

Dienstag, 27. April 2021
Nicole Beuther
43 Sekunden Lesedauer

Am Montag gegen 19 Uhr stellten Polizeikräfte des Polizeipräsidiums Aalen fest, dass sich im Bereich des Stadtgartens zunächst etwa 20 Personen in kleineren Gruppierungen trafen. Im weiteren Verlauf stießen weitere Personen hinzu, so dass sich letztendlich etwa 50 durch die Innenstadt bewegten.
Aufgrund der Gesamtumstände stellte das Geschehen laut Ordnungsamt eine Ansammlung im Sinne der aktuell geltenden Corona-​Verordnung dar. Aufgrunddessen wurde der Kern der Ansammlung durch die Einsatzkräfte der Polizei angehalten und die Personen kontrolliert und deren Personalien festgestellt sowie Platzverweise ausgesprochen. Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen kam es zu Straftaten durch insgesamt drei, zunächst unbeteiligte Personen, die zu diesem Zeitpunkt nicht von der Kontrolle betroffen waren, welche unter anderem Beamte tätlich angriffen, Widerstand leisteten, versuchten einen Gefangenen zu befreien und Beleidigungen zum Nachteil von Polizeibeamten aussprachen. Zusätzlich zu den drei Strafverfahren wurden 27 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die Corona-​Verordnung eingeleitet.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

2298 Aufrufe
174 Wörter
1093 Tage 5 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 1093 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2021/4/27/verbotene-ansammlung-im-stadtgarten/