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Inzidenz unter 165: Fragen und Antworten zum Schul– und Kitabetrieb

Die 7-​Tages-​Inziden im Ostalbkreis ist gesunken und liegt nun bei 164,0. Sollte der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter der Schwelle von 165 bleiben, kann in den Schulen wieder Wechselunterricht stattfinden. Eine Übersicht der Fragen und Antworten zum Schul– und Kitabetrieb:

Montag, 10. Mai 2021
Thorsten Vaas
1 Minute 35 Sekunden Lesedauer

Sinkt im Landkreis die Inzidenz unter den Wert von 100 beziehungsweise 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Bundesnotbremse wieder außer Kraft.

Präsenzunterricht bei einer Sieben-​Tages-​Inzidenz bis 100:
Bei einer Sieben-​Tages-​Inzidenz unter 100 können alle Jahrgangsstufen in allen Schularten in den Wechselunterricht oder in den Präsenzunterricht in dem Umfang zurückkehren, in dem das Abstandsgebot und die übrigen Hygienevorgaben dies ermöglichen.

Wechselunterricht bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165:
Bei einer Sieben-​Tages-​Inzidenz zwischen 100 und 165 greift seit dem 23. April die Bundesnotbremse aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz: An den Schulen ist dann nur Wechselunterricht möglich.

Fernunterricht und Einstellung des Kitabetriebs ab einer Sieben-​Tages-​Inzidenz von 165:
Ab einer Inzidenz von über 165 an drei aufeinander folgenden Tagen muss ab dem übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt wird. Auch Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege sind dann zu schließen. Die Notbetreuung für diese Kinder sowie für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 ist von dieser Untersagung ausgenommen. Außerdem gelten Ausnahmen für die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs– und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung und SBBZ anderer Förderschwerpunkte mit diesen Bildungsgängen.

Rückkehr zum Wechselunterricht bei einer Inzidenz unter 165:
Voraussetzung für eine Rückkehr zum Wechselunterricht ist, dass der Schwellenwert der Sieben-​Tages-​Inzidenz von 165 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird. Zu den Werktagen zählen ebenfalls Samstage. Die Untersagung des Präsenzunterrichts tritt dann am übernächsten Tag außer Kraft. Sonn– und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht, das zuständige Gesundheitsamt macht den Tag, ab dem die Maßnahmen nicht mehr gelten, ortsüblich bekannt.

Die Schulen haben außerdem eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen. Diese können sie nutzen, wenn die Rückkehr zum Wechselunterricht nach dem Ablauf der Frist aus organisatorischen Gründen nicht unmittelbar möglich ist. Könnte zum Beispiel der Wechselunterricht nach der Bekanntmachung des Gesundheitsamtes an einem Freitag wieder aufgenommen werden, kann die Schule auch entscheiden, erst am darauf folgenden Montag wieder mit dem Wechselunterricht zu beginnen, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist. Eine vorzeitige Aufnahme des Wechselunterrichts ist allerdings ausgeschlossen.

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