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Aktuelle Corona-​Regeln im Ostalbkreis: Freizeit– und Amateursport

Öffnungsstrategie statt Bundesnotbremse: ab Samstag, 29.5., können Sportstätten und Freibäder im Ostalbkreis wieder den Betrieb aufnehmen. Fitness-​, Yogastudios und vergleichbare Einrichtungen bleiben allerdings noch geschlossen. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengestellt:

Freitag, 28. Mai 2021
Thorsten Vaas
31 Sekunden Lesedauer

In Freibädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang ist ein Gast pro 20 Quadratmeter möglich. Es gelten dabei Abstandsregeln und die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung (über Kontaktliste bzw. Luca-​App). Alle Gäste müssen einenTest-​, Impf– oder Genesenen-​Nachweis vorweisen (Kinder unter 6 Jahren ausgenommen).
Kontaktarmer Freizeit– und Amateursport ist auf Sportstätten für maximal 20 Personen zugelassen. Bei Amateur– und Spitzensport-​Veranstaltungen im Außenbereich sind bis 100 Zuschauer erlaubt.
Sinkt die Sieben-​Tage-​Inzidenz weitere 14 Tage können in einem zweiten Öffnungsschritt auch Fitness-​, Yogastudios und vergleichbare Einrichtungen öffnen.

Die Testmöglichkeiten im Ostalbkreis finden Sie hier.

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