Aktuelle Corona-Regeln im Ostalbkreis: Freizeit– und Amateursport
Öffnungsstrategie statt Bundesnotbremse: ab Samstag, 29.5., können Sportstätten und Freibäder im Ostalbkreis wieder den Betrieb aufnehmen. Fitness-, Yogastudios und vergleichbare Einrichtungen bleiben allerdings noch geschlossen. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengestellt:
Freitag, 28. Mai 2021
Thorsten Vaas
31 Sekunden Lesedauer
Kontaktarmer Freizeit– und Amateursport ist auf Sportstätten für maximal 20 Personen zugelassen. Bei Amateur– und Spitzensport-Veranstaltungen im Außenbereich sind bis 100 Zuschauer erlaubt.
Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage können in einem zweiten Öffnungsschritt auch Fitness-, Yogastudios und vergleichbare Einrichtungen öffnen.
Die Testmöglichkeiten im Ostalbkreis finden Sie hier.
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