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Aktuelle Corona-​Regeln im Ostalbkreis: Körpernahe Dienstleistungen

Öffnungsstrategie statt Bundesnotbremse: ab Samstag, 29.5., gelten für den Körpernahe Dienstleistungen im Ostalbkreis verschiedene Erleichterungen. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengestellt:

Freitag, 28. Mai 2021
Thorsten Vaas
18 Sekunden Lesedauer

Es gelten Abstandsregeln, Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung (über Kontaktliste oder Luca-​App). Ist das Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich (z.B. bei einer Gesichtsbehandlung oder Rasur) wird ein tagesaktueller Test bzw. ein Impf– oder Genenesen-​Nachweis benötigt (Kinder unter 6 Jahren ausgenommen).

Die Testmöglichkeiten im Ostalbkreis finden Sie hier.

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