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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Einhorntunnel Schwäbisch Gmünd: Wer hat Schuld am Unfall mit Streifenwagen?

Wer trägt die Schuld für den Unfall mit einem Streifenwagen am Samstagabend im Einhorntunnel Schwäbisch Gmünd? „Die Hauptschuld liegt beim Polizeibeamten, denke ich“, sagt ein Sprecher des Aalener Polizeipräsidiums.

Montag, 31. Mai 2021
Thorsten Vaas
53 Sekunden Lesedauer

Im Tunnel zu wenden, „ist bestimmt keine gute Idee, auch nicht mit einem Streifenwagen“, sagt der Polizeisprecher auf Nachfrage der Rems-​Zeitung. Wie berichtet, war ein 32-​jähriger Polizist um 17.50 Uhr mit dem Streifenwagen im Einhorntunnel unterwegs, als die Besatzung über einen Falschfahrer auf der B29 informiert wurde. Aus diesem Grund entschloss sich der Polizist, den Wagen über eine Nothaltebucht zu wenden. Blaulicht und Martinshorn seien eingeschaltet gewesen. Ein Freibrief ist das allerdings nicht. Auch wenn die Polizei mit Sondersignal unterwegs ist, „muss man besondere Sorgfalt walten lassen und darauf achten, dass niemand anderes gefährdet wird“, so der Polizeisprecher weiter. Wenn die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist, habe sie Sonderrechte, beispielsweise könne sie entgegen der Einbahnstraße fahren — muss jedoch dabei eben diese besondere Sorgfalt walten lassen.
Am Samstagabend habe eine nachfolgende 41-​jährige Autofahrerin dieses Wendemanöver zu spät erkannt. Sie prallte seitlich in den Streifenwagen. Hierbei entstand an beiden Fahrzeugen jeweils ein Schaden in Höhe von etwa 2500 Euro. Verletzt wurde niemand. „Die Frau ist bei uns im System als Geschädigte erfasst“, sagt der Polizeisprecher, „ich denke, dass sie maximal eine eine Teilschuld trifft“.

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