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Nachrichten Ostalb

Kliniken Ostalb: Änderung der Besuchsregeln

Gute Nachrichten für die Angehörigen von Patienten: Ab Dienstag, 1. Juni, kann wieder ein Besucher pro Tag und Patient in die Klinik. Dennoch gelten Auflagen, teilen die Kliniken Ostalb mit.

Montag, 31. Mai 2021
Thorsten Vaas
1 Minute 15 Sekunden Lesedauer

Ab Dienstag, 1. Juni, ist an den Kliniken Ostalb pro Patient und pro Tag wieder ein Besucher in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr zugelassen. Der Besuch ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

• Keine Symptome (kein Fieber, keine neu aufgetretene Geschmacks– und Geruchsstörung, keine neu aufgetretenen Beschwerden der Luftwege, wie etwa Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Luftnot).
• Es liegt aktuell keine amtlich verordnete Absonderungspflicht (Quarantäne) aufgrund einer Covid-​19-​Infektion vor.
• Besucher müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 6 Monate von einer COVID-​Erkrankung genesen sind oder vollständig geimpft sind und die vom RKI vorgegebene Frist verstrichen ist oder ihr negatives Testergebnis nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Kliniken Ostalb bitten Besucher, ihre Identität durch einen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Gesundheitskarte nachweisen. „Selbst erstellte Nachweise können nicht akzeptiert werden“, heißt es in einer Pressemitteilung. Vor Zutritt zur Klinik müsse ein Selbstauskunftsbogen ausgefüllt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, sei es hilfreich, den Bogen vorausgefüllt mitzubringen. Der Fragebogen steht zum Download unter www​.kliniken​-ostalb​.de.

Sofern kein aktuelles Testergebnis (vom Hausarzt, Testzentrum…) mitgebracht wird, besteht die Möglichkeit, zu geregelten Zeiten an den Klinik-​Standorten einen Antigen-​Test durchführen zu lassen.
Weiterhin gilt, dass im gesamten Klinik-​Gelände eine FFP2-​Maske getragen werden muss und die Abstandregelungen einzuhalten sind.
Auf den Covid-​Stationen und in den Covid-​Bereichen der Intensivstationen sind Besuche weiterhin nicht möglich.
In bestimmten Bereichen wie in der Geburtshilfe, den Kinderkliniken oder bei schwerstkranken Patienten und in akuten lebensbedrohlichen Situationen sind wie bisher individuelle Besuchzeitregelungen möglich.

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