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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Corona-​Verordnung Schule: Was gilt bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165?

Seit Montag, 7. Juni, gilt die Corona-​Verordnung Schule. Sie regelt unter anderem, ab welcher Inzidenz welche Art von Unterricht stattfindet. Drei Arten von Unterricht sind möglich. Welche der drei Unterrichtsarten stattfinden, hängt von der Inzidenz und der Schulform ab – hier unterscheiden sich sich teilweise die Corona-​Verordnung des Landes und die Corona-​Verordnung Schule. Was gilt bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165?

Montag, 07. Juni 2021
Thorsten Vaas
54 Sekunden Lesedauer

Was gilt bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165?
Wechselunterricht ist bundeseinheitlich durch das Infektionsschutzgesetz vorgegeben. Ab einer Inzidenz von 100 ist fachpraktischer Sportunterricht untersagt (Ausnahmen gelten für Schüler mit Prüfungsfach Sport).

Für den gesamten Bereich zwischen 100 und 165 gilt:
Unterschreitet der Kreis die 100 an 5 aufeinander folgenden Werktagen, geht es am übernächsten Tag zurück zur Stufe zwischen 50 und 100.
Überschreitet der Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 165, gelten am übernächsten Tag die Regeln für den Schulbetrieb bei einer Inzidenz über 165.
Voraussetzung ist immer, dass das Robert-​Koch-​Institut (RKI) die Inzidenz bestätigt.

Unterrichtsformen – die Unterschiede:
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen: Präsenzunterricht für alle, Maskenpflicht und indirekte Testpflicht, grundsätzliches ohne förmliches Abstandsgebot (also ohne Mindestabstand von 1,5 Metern)
Wechselunterricht: Wechsel von Präsenz– und Fernunterricht. Im Präsenzunterricht gelten das Abstandsgebot und die indirekte Testpflicht.
Fernunterricht: kein Präsenzunterricht, keine indirekte Testpflicht

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