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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Corona-​Verordnung Schule: Was gilt bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100?

Seit Montag, 7. Juni, gilt die Corona-​Verordnung Schule. Sie regelt unter anderem, ab welcher Inzidenz welche Art von Unterricht stattfindet. Drei Arten von Unterricht sind möglich. Welche der drei Unterrichtsarten stattfinden, hängt von der Inzidenz und der Schulform ab – hier unterscheiden sich sich teilweise die Corona-​Verordnung des Landes und die Corona-​Verordnung Schule. Was gilt bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100?

Montag, 07. Juni 2021
Thorsten Vaas
1 Minute 30 Sekunden Lesedauer

Was gilt bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100?
Es gilt Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
In den Grundschulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen, Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs– und Beratungszentren, Sonderpädagogischen Zentren mit Schwerpunkten geistige, körperliche und motorische Entwicklung gilt der Regelbetrieb bereits ab Montag, 7. Juni.
Weiterführende Schulen, Hauptstufen der Sonderpädagogischen Bildungs– und Beratungszentren und beruflichen Schulen haben zunächst Wechselunterricht statt. Ab dem 21. Juni gehen diese in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen über, wenn die Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Sollte die die Inzidenz unter 50 bleiben, kann dieser Schritt früher eintreten.
Sportunterricht im Klassen– oder Gruppenverband ist im Freien zulässig. Bei weiterführenden Schulen muss er kontaktarm sein. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 ist er auch in Hallen möglich. Achtung – für den Sportunterricht gilt in dieser Stufe: Unterschreitet die Inzidenz im Kreis an 5 aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 50, tritt am übernächsten Tag die Regelung für Sport bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 in Kraft.

Für den gesamten Bereich zwischen 50 und 100 gilt:
Überschreitet der Landkreis bereits an drei aufeinander folgenden Tagen den Inzidenz-​Schwellenwert von 100, so gelten bereits am übernächsten Tag die Regeln für den Schulbetrieb zwischen 100 und 165.
Unterschreitet der Kreis die 50 an 5 aufeinander folgenden Werktagen, tritt die Stufe am übernächsten Tag außer Kraft (Sonn– und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht). Dann gelten die Regeln für den Schulbetrieb unter 50.
Voraussetzung ist immer, dass das Robert-​Koch-​Institut (RKI) die Inzidenz bestätigt.

Unterrichtsformen – die Unterschiede:
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen: Präsenzunterricht für alle, Maskenpflicht und indirekte Testpflicht, grundsätzliches ohne förmliches Abstandsgebot (also ohne Mindestabstand von 1,5 Metern)
Wechselunterricht: Wechsel von Präsenz– und Fernunterricht. Im Präsenzunterricht gelten das Abstandsgebot und die indirekte Testpflicht.
Fernunterricht: kein Präsenzunterricht, keine indirekte Testpflicht

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