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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Corona-​Verordnung Schule: Was gilt im Sportunterricht?

Neu eingeführt wurde mit der neuen Corona-​Verordnung, die ab Montag, 7. Juni, gilt, eine neue Schwelle: die 35. Auch diese hat Auswirkungen auf die Corona-​Verordnung Schule, besonders auf den Sportunterricht, für den sich zwei weitere Möglichkeiten ergeben, die von den Regeln bei Inzidenzen über 50 abweichen. Das gilt bei einer Inzidenzen zwischen 35 und 50 sowie unter 35.

Montag, 07. Juni 2021
Thorsten Vaas
47 Sekunden Lesedauer

Was gilt für eine Inzidenz zwischen 35 und 50?
Sportunterricht jeglicher Art im Freien ist zulässig, in Hallen nur kontaktarm. Überschreitet der Kreis an drei aufeinander folgende Tage die Inzidenz von 50, gilt ab dem übernächsten Tag die Regelung für den Sportbetrieb bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100. Unterschreitet der Kreis jedoch an 5 Tagen in Folge die 35, geht es so weiter:

Was gilt bei einer Inzidenz unter 35?
Sportunterricht jeglicher Art im Freien und in Hallen ist möglich. Festgestellt wird diese Stufe durch das Gesundheitsamt, wenn die Inzidenz 5 Tage unter 35 sinkt.
Zurückgenommen wird diese Stufe, wenn die Inzidenz an 3 aufeinander folgenden Tagen über 35 liegt. Diese Stufe tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz 5 Tage hintereinander unter 35 liegt.

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