Weitere Lockerungen im Rems-Murr-Kreis ab Donnerstag
Die 7-Tage-Inzidenz lag im Rems-Murr-Kreis am Dienstag, 8. Juni, bei 34 – und damit fünf Werktage in Folge unter 35. Damit sind laut Landratsamt Waiblingen weitere Lockerungen möglich. Nach der offiziellen Bekanntmachung am Mittwoch komme es dann am Donnerstag, 10. Juni, zu weiteren Öffnungen nach der Corona-Verordnung.
Dienstag, 08. Juni 2021
Gerold Bauer
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Diese Regeln gelten laut Rems-Murr-Kreisverwaltung bei einer stabilen Inzidenz unter 35:
- Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)
- Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen — innen und außen. Alle Teilnehmer müssen einen Test-, Impf– oder Genesenennachweis nachweisen können. Dabei können geimpfte Personen nicht „abgezogen“ werden, d.h. es dürfen inklusive Geimpften maximal 50 Personen sein. Tanzveranstaltungen sind noch nicht möglich.
- Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)
- Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen
- Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen)
außen bis 750 Personen
- Vortrags– und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen
Mehr Informationen findet man Online auf den Seiten des Sozialministeriums oder unter www.rems-murr-kreis.de/corona — Infos für den Alltag.
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