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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Corona-​Verordnung: Inzidenz nicht mehr alleine wichtig

Die Inzidenz wird in der neuen Corona-​Verordnung, die am kommenden Montag, 16. August, in Kraft treten soll, nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument alleine auftauchen. Das teilt das Sozialministerium auf Twitter mit. Alle könnten damit wieder am gesellschatlichen und kulturellen Leben teilhaben — sofern sie geimpft, getestet oder genesen sind.

Mittwoch, 11. August 2021
Thorsten Vaas
47 Sekunden Lesedauer

So sei vorgesehen, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll, die Einrichtungen können unter Vollauslastung öffnen. Bedingung: Die Besucher sind geimpft, genesen oder — wichtig: „mit PCR-​Test negativ getestet“, schreibt das Sozialministerium weiter. Bei der Innen-​Gastro, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern etc. soll hingegen ein Antigenschnelltest ausreichen. Diese werden allerdings ab 11. Oktober nicht mehr kostenlos sein. Die Bund-​Länder-​Konferenz begründet dies damit, dass mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann.
Wie soll nun das weitere Infektionsgeschehen kontrolliert werden? „Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen“, haben die Regierungschefs und die Kanzlerin am Dienstag vereinbart. An weiteren Details arbeite die Landesregierung gerade mit Hochdruck.

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