Corona-Verordnung: Das ist bisher bekannt
Die Landesregierung Baden-Württembergs hat sich laut Sozialministerium auf wichtige Punkte der neuen Corona-Verordnung verständigt. Diese tritt am Montag, 16. August, in Kraft. Das ist bislang über die neue Verordnung bekannt.
Freitag, 13. August 2021
Thorsten Vaas
53 Sekunden Lesedauer
Für Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien wie Festivals soll gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent beziehungsweise mit maximal bis zu 25 000 Menschen ausgelastet werden dürfen.
Das Landesgesundheitsamt wird von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems (Auslastung der Intensivbetten, AIB) abgeben, bei der auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen) berücksichtigt werden. Entsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 979 Tagen veröffentlicht.