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Wer darf offizielle Corona-​Tests durchführen?

Mit wieder steigenden Inzidenzen gewinnt für alle, die noch nicht geimpft sind, der Negativ-​Test an Bedeutung. Aber wo bekommt man im Ostalbkreis eine Bestätigung, die auch im Verein, in Lokalen, bei körpernahen Dienstleistungen oder auf Reisen gültig ist?

Samstag, 28. August 2021
Gerold Bauer
39 Sekunden Lesedauer

Ganz spontan noch schnell zum Friseur, ins Nagelstudio oder in eine Gaststätte gehen? Wer gegen Corona geimpft ist oder vor weniger als sechs Monaten eine Corona-​Infektion überstanden hat, muss sich über Zugangsbeschränkungen keine Sorgen machen. Wer aber weder geimpft noch nachweislich genesen ist, braucht dafür hingegen die Bestätigung über einen aktuellen Test – mit negativem Ergebnis versteht sich. Privat durchgeführt Selbsttest sind für private Kontakte gut, reichen als Nachweis aber nicht aus. Und auch nicht alle, die als Tester geschult sind, dürfen einfach so ein Test-​Zertifikat ausstellen.

Wo bekommt man als Bürger also verbindliche Bestätigungen, die zum Beispiel am Flughafen oder bei einer Reise ins Ausland anerkannt werden? Antworten darauf gibt es am 28. August in der Rems-​Zeitung!

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