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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Hass im Internet: Einstellung von Volksverhetzungs-​Verfahren

Hass-​Kommentare und –Postings, krude Verschwörungserzählungen, Volksverhetzung und falsche Behauptungen: Das Internet ist voll davon, und das nicht erst seit der Pandemie. Die Verfolgung solcher Straftaten ist mitunter nicht einfach.

Montag, 10. Januar 2022
Sarah Fleischer
55 Sekunden Lesedauer

Sie sei es nicht gewesen, beteuert die Angeklagte immer wieder. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Amtsgericht Schwäbisch Gmünd habe sie im November 2020 auf Facebook einen Post geteilt, in dem sie volksverhetzende Inhalte teilt und den Holocaust leugnet.
Der Account, von dem der Post kam, sei ihr unbekannt und gehöre ihr nicht, so die Angeklagte. Auch warum dieser Account mit ihrer Handynummer verknüpft sei, könne sie sich nicht erklären. Sie habe ihre Mutter in Verdacht, die seit Jahren Verschwörungsanhängerin, Reichbürgerin und nun auch Corona-​Leugnerin sei. Das Verhältnis sei darum sehr schlecht, der Kontakt selten, zumal die Mutter erst vor einigen Jahren wegen Volksverhetzung auf Facebook verurteilt wurde.
Denn das Internet sei kein rechtsfreier Raum, so Bernd Märkle, stellvertretender Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit am Polizeipräsidium Aalen. Es sei aber oft nicht so einfach, die hinter den Account-​Pseudonymen steckenden Personen ausfindig zu machen. Volksverhetzung werde dennoch online wie im realen Leben strafrechtlich verfolgt.
An welche Stellen man sich als Betroffener wenden kann, finden Sie hier.

Wie das Verfahren ausging und warum Hass im Netz nicht neu ist, lesen Sie am Dienstag in der Rems-​Zeitung

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