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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Pflicht: FFP2-​Maske und 3G im Landratsamt Ostalbkreis

Seit Mittwoch gilt eine neue Corona-​Verordnung in Baden-​Württemberg. In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2– oder vergleichbare Maske tragen. Das gilt auch für die Dienststellen im Landratsamts. Wer die Führerscheinstelle oder das Jobcenter besuchen will, muss zudem einen Termin vereinbaren.

Mittwoch, 12. Januar 2022
Thorsten Vaas
44 Sekunden Lesedauer

Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren dürfen die Dienststellen der Landkreisverwaltung nur noch mit FFP2-​Maske oder vergleichbarem Standard betreten (hier geht es zur neuen Verordnung). Notwendig sei zudem ein 3G-​Nachweis, der zusammen mit einem Ausweisdokument dem jeweiligen Ansprechpartner im Landratsamt vorgelegt werden müsse, heißt es in einer Pressemitteilung. Geöffnet sei zwar zu den üblichen Dienstzeiten, „um Wartezeiten und somit auch Personenkontakte zu reduzieren, wird dringend empfohlen, nur in unbedingt notwendigen Fällen persönlich vorbeizukommen und dies möglichst nach Terminvereinbarung“, heißt es weiter in der Mitteilung. Vorrangig solle man telefonisch oder per E-​Mail Kontakt aufnehmen unter 07361 503 – 0 oder info@​ostalbkreis.​de.

Für den Besuch der Fahrerlaubnisbehörde Aalen und Schwäbisch Gmünd und der Geschäftsstellen des Jobcenters ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

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