Corona-Verordnung Klinik: Das gilt für Besucher und Belegschaft
Mit der neuen Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht-immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Montag täglich testen. Am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd sind rund 145 Mitarbeiter nicht geimpft.
Donnerstag, 13. Januar 2022
Thorsten Vaas
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Auch für Besucherinnen und Besucher gibt es Neuerungen: Wer nicht immunisiert ist, braucht einen PCR-Test, der maximal 24 Stunden alt ist, oder einen Antigentest, der maximal sechs Stunden alt ist — was am Stauferklinikum angesichts „der Nähe zur Teststelle beim Tanzzentrum Disam unproblematisch sein dürfte“, so Franzmann weiter. Dieser Besucher-Testpflicht unterliegen laut Verordnung auch nicht-immunisierte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen. Besucher schwerkranker /sterbender Patienten, Partner bei Entbindung, Eltern kranker Kinder „mussten bereits seither ein negatives Testergebnis vorlegen“, heißt es aus dem Stauferklinikum.
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