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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Corona-​Verordnung Klinik: Das gilt für Besucher und Belegschaft

Mit der neuen Corona-​Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht-​immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Montag täglich testen. Am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd sind rund 145 Mitarbeiter nicht geimpft.

Donnerstag, 13. Januar 2022
Thorsten Vaas
56 Sekunden Lesedauer

„Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen sich arbeitstäglich testen“, schreibt das Gesundheitsministerium. Eine Ausnahme gibt es für geimpfte und genesene Personen für die Dauer von 3 Monaten sowie Personen mit Auffrischungsimpfung. 90 Prozent der etwa 1450 Mitarbeiter am Gmünder Stauferklinikum seien geimpft, geht aus einer Anfrage der Rems-​Zeitung hervor. Die verbleibenden zehn Prozent, also rund 145 Mitarbeiter, müssen sich demnach ab Montag, 17. Januar, täglich testen. Wirklich neu ist dies für die Belegschaft der Klinik nicht. „Denn bereits jetzt müssen sich unsere Mitarbeiter mindestens zwei Mal pro Woche testen, nicht-​immunisierte Mitarbeiter sogar arbeitstäglich unter dem Vier-​Augen-​Prinzip“, schreibt Kliniksprecher Andreas Franzmann.
Auch für Besucherinnen und Besucher gibt es Neuerungen: Wer nicht immunisiert ist, braucht einen PCR-​Test, der maximal 24 Stunden alt ist, oder einen Antigentest, der maximal sechs Stunden alt ist — was am Stauferklinikum angesichts „der Nähe zur Teststelle beim Tanzzentrum Disam unproblematisch sein dürfte“, so Franzmann weiter. Dieser Besucher-​Testpflicht unterliegen laut Verordnung auch nicht-​immunisierte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen. Besucher schwerkranker /​sterbender Patienten, Partner bei Entbindung, Eltern kranker Kinder „mussten bereits seither ein negatives Testergebnis vorlegen“, heißt es aus dem Stauferklinikum.

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