Inzidenz über 500: Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Rems-Murr-Kreis
Die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis ist am Freitag zum zweiten Mal in Folge über 500 gestiegen. Damit gilt ab Samstag, 15. Januar, 0 Uhr, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Nicht-Immunisierte.
Freitag, 14. Januar 2022
Thorsten Vaas
45 Sekunden Lesedauer
Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet, beispielsweise wegen eines medizinischen Notfalls, um eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden, oder dem Beruf nachzugehen.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder glaubhaft machen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die nicht seit mindestens drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gilt.
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 826 Tagen veröffentlicht.