Impfstatus bei Johnson & Johnson ändert sich
Wer mit Johnson & Johnson geimpft ist, braucht nun weitere Impfungen für Grundimmunisierung und Booster. Das hat der Bund beschlossen.
Dienstag, 18. Januar 2022
Thorsten Vaas
57 Sekunden Lesedauer
Die Neuregelung des Bundes führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als geboostert gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen, um als geboostert zu gelten. „Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus“, heißt es in einer Mitteilung des Landes Baden-Württemberg.
Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?
# Personen, die dreifach geimpft sind.
# Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
# Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
Alle Informationen zur Impfung im Ostalbkreis und Termine finden Sie hier.
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 799 Tagen veröffentlicht.