Impfstatus bei Johnson & Johnson ändert sich
Rems-Zeitung
Wer mit Johnson & Johnson geimpft ist, braucht nun weitere Impfungen für Grundimmunisierung und Booster. Das hat der Bund beschlossen.
Dienstag, 18. Januar 2022
Thorsten Vaas
58 Sekunden Lesedauer
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Eine einzelne Impfung mit Johnson & Johnson reicht demnach für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es brauche eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer oder Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.
Die Neuregelung des Bundes führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als geboostert gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen, um als geboostert zu gelten. „Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus“, heißt es in einer Mitteilung des Landes Baden-Württemberg.
Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?
# Personen, die dreifach geimpft sind.
# Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
# Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
Alle Informationen zur Impfung im Ostalbkreis und Termine finden Sie hier.