Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Gangart bei „Spaziergängen“ leicht verschärft — Es gibt nun Bußgeldbescheide

Wenn in Durchsagen auf die geltenden Regeln aufmerksam gemacht wurde, reagierten „Spaziergänger“ in Gmünd am Montag, 17. Januar, mit Trillerpfeifen, Gelächter, „Buh-​Rufen“ und der Aussage „Wir sind das Volk“. Die Polizei machte Foto– sowie Video-​Aufnahmen und führte einzelne Personenkontrollen durch. Bußgeld-​Bescheide in Höhe von 300 Euro pro Person sollen verhängt werden.

Mittwoch, 19. Januar 2022
Gerold Bauer
2 Minuten 22 Sekunden Lesedauer

Die so genannten „Montagsspaziergänge“ – als Form des Protests gegen die Corona-​Maßnahmen der Regierung – weisen eine gewisse Dynamik auf. Einerseits im Hinblick auf die Teilnehmerzahlen, die sich innerhalb von zwei Wochen mehr als verdoppelt haben. Andererseits hat sich auch die Gangart gegenüber den Ordnungshütern leicht verschärft. Von Gewaltbereitschaft war zwar weiterhin nicht einmal ansatzweise etwas zu spüren – allerdings hat sich das bis dato schweigende Ignorieren von offiziellen Anweisungen diese Woche in lautstarken Protest verwandelt.
Die Behörden legten im Umgang mit „Spaziergängern“ ebenfalls etwas nach. Beschränkte man sich bisher aufs Beobachten, so kündigten Polizei und Stadtverwaltung nun via Durchsagen an, dass Verstöße gegen geltendes Recht (insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen von Masken sowie das Einhalten von Mindestabständen) mit Hilfe von Videos und Fotos dokumentiert und geahndet werden. Wirkung zeigte diese Ankündigung allerdings nicht.

Die Rems-​Zeitung berichtet am 19. Januar ausführlich darüber und hat die Ereignisse auch kommentiert. Den Kommentar können Sie hier gratis und in voller Länge lesen:

Nicht überspannen!
Die immer montags stattfindenden „Spaziergänge“ sind nicht vergleichbar mit den „Montagsdemonstrationen“.
Von Gerold Bauer
Die wohl sehr bewusst auf den Montag terminierten „Spaziergänge“ sowie die Rufe „Wir sind das Volk“ knüpfen an die historischen Montagsdemonstrationen an, bei denen Bürgerinnen und Bürger der damaligen DDR auf die Straße gegangen sind. Doch zwischen jenem politischen Handeln vor rund 30 Jahren und den „Spaziergängen“ heute gibt es einen ganz wesentlichen Unterschied: Die Bürgerinnen und Bürger der DDR prangerten einen Unrechtsstaat an, in dem politisch Andersdenkende Gefahr liefen, ohne faires Gerichtsverfahren im Gefängnis zu landen oder ihren Beruf nicht mehr ausüben zu dürfen. Soll heißen: sie kämpften für Menschenrechte und jene Freiheit, die seit Ende des zweiten Weltkriegs im westlichen Teil Deutschlands dank des Grundgesetzes völlig selbstverständlich war und ist.
Natürlich gab es trotzdem Konfrontationen zwischen Demonstranten und der Polizei – man denke da an die Studentenrevolution der 68er oder an Proteste gegen den Bau der Startbahn West am Frankfurter Flughafen in den 70er-​Jahren sowie gegen die Wiederaufbereitungsanlage für atomare Brennstäbe im bayrischen Wackersdorf in den Achzigern. Ebenso wie bei den Blockaden von US-​Fahrzeugen mit Pershing-​II-​Raketen in Mutlangen wurden die Demonstranten damals mit einem zum Teil recht rigorosen Vorgehen der Polizei konfrontiert. Wer offiziellen Anweisungen nicht Folge leistete, wurde dazu gezwungen. So mancher, der sich in Mutlangen für den Frieden einsetzte, bekam dafür einen Polizeikostenbescheid.
Im Vergleich dazu werden in diesen Tagen die „Spaziergänger“ von der Polizei und von der Stadt Schwäbisch Gmünd schon fast mit Samthandschuhen angefasst. Solange durch das Verhalten der „Spaziergänger“ niemand bedroht oder gefährdet wird, ist dieser auf Vermeidung von Eskalation bedachte Kurs auch zu rechtfertigen. Denn im Gegensatz zu einem totalitären Staat hält man in einer freiheitlichen und demokratisch strukturierten Republik das Recht auf die freie Meinungsäußerung, auch in Form politischer Veranstaltungen, für ein sehr hohes Gut und duldet viel.
Den Bogen überspannen sollten all jene, die im Zuge ihres Protests gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auf die Straße gehen, allerdings nicht. Und jeder, der sich an solchen Veranstaltungen beteiligt, sollte im Hinterkopf haben, dass er vielleicht neben jemandem geht, der nicht die Corona-​Maßnahmen, sondern den Rechtsstaat abschaffen möchte.




14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

3455 Aufrufe
570 Wörter
799 Tage 5 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 799 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2022/1/19/gangart-bei-spaziergaengen-leicht-verschaerft---es-gibt-nun-bussgeldbescheide/