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Ab Freitag: Ausgangsbeschränkung im Ostalbkreis für Nicht-​Immunisierte

Auch am Donnerstag lag die Inzidenz im Ostalbkreis über 500. Damit gilt ab Freitag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für nicht-​immunisierte Bürgerinnen und Bürger.

Donnerstag, 20. Januar 2022
Thorsten Vaas
50 Sekunden Lesedauer

Wer nicht immunisiert ist, darf im Ostalbkreis die Wohnung oder sonstige Unterkunft in der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetags nur aus triftigen Gründen verlassen, beispielsweise wegen eines medizinischen Notfalls, um eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden, oder dem Beruf nachzugehen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder glaubhaft machen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die nicht seit mindestens drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gilt.
Am Donnerstag meldete das Landesgesundheitsamt für den Ostalbkreis eine Inzidenz von 540,9. Damit hat der Kreis die maßgebliche Schwelle für die Ausgangsbeschränkung am zweiten Tag in Folge überschritten. Der Reproduktionsfaktor lag bei 1,33 — eine infizierte Person steckte demnach im Schnitt 1,33 weitere Personen mit Covid-​19 an. Damit die Ausgangsbeschränkung aufgehoben wird, muss die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen 500 unterschreiten.
Im benachbarten Rems-​Murr-​Kreis lag die Inzidenz bei 702,3 — dort gilt seit Samstag bereits eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Nicht-​Immunisierte.



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