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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Ostalbkreis: Ausgangsbeschränkung könnte nach VGH-​Urteil wegfallen

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung für nicht-​immunisierte Personen im Ostalbkreis könnte schon in der kommenden Woche wegfallen. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der das Einfrieren der Alarmstufe II für rechtswidrig hält.

Freitag, 21. Januar 2022
Thorsten Vaas
42 Sekunden Lesedauer

Gekoppelt ist die Ausgangsbeschränkung in Baden-​Württemberg an die Alarmstufe II, die eigentlich erst ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 gilt, oder wenn landesweit 450 Covid-​19-​Patienten auf der Intensivstation liegen. Einerseits sanken diese maßgeblichen Werte in den vergangenen Wochen, andererseits hatte die Landesregierung aus Sorge vor vielen neuen Infektionen durch die Omikron-​Variante die Regeln der Alarmstufe II eingefroren und damit die Grenzwerte außer Kraft gesetzt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim nun als rechtswidrig befunden. Deshalb könnte in der kommenden Woche die nächtliche Ausgangsbeschränkung im Ostalbkreis wegfallen.

Um welchen Fall es vor Gericht ging und wie das Land reagiert, lesen Sie am Samstag in der Rems-​Zeitung.

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