Corona-Verordnung Kita: Drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests
Das Kultusministerium des Landes hat am Freitag eine neue Corona-Verordnung für Kitas verkündet. Darin geht es vor allem um die Testpflicht.
Freitag, 07. Januar 2022
Thorsten Vaas
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Die Verordnung sieht entweder drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche vor. Der Kita-Träger entscheide darüber, ob die Testpflicht mittels Tests in den Einrichtungen oder zu Hause durchgeführt wird. „Dies ist keine Wahlfreiheit der Eltern, der Träger gibt die Regelung vor“, schreibt das Ministerium am Freitag in einer Mitteilung an die Medien. Zudem appelliere man an alle Kinder und Jugendlichen sowie an das Personal, sich vor der Rückkehr an Kitas, Schulen und Co. am Montag extra testen zu lassen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. Das Verhalten jedes einzelnen sei wichtig.
Die neue Corona-Verordnung Kita finden Sie hier.
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