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Corona: Wegfall der Isolationspflicht in BW

Foto: tv

Die Isolationspflicht bei einer Corona-​Infektion fällt ab Mittwoch, 16. November, in Baden-​Württemberg weg. Das teilt das Sozialministerium mit. Was nun gilt.

Dienstag, 15. November 2022
Thorsten Vaas
1 Minute 14 Sekunden Lesedauer

Wer künftig in Baden-​Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab Mittwoch, 16. November, nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.
„Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen“, wird Sozial– und Gesundheitsminister Manne Lucha in einer Pressemitteilung zitiert.
Für Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-​Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-​CoV-​2 getestet wurden, ist nach der neuen Regelung eine fünftägige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-​Maske vorgesehen. Diese gilt durchgängig außerhalb der eigenen Wohnung. So können auch positiv getestete Personen, wenn es deren Gesundheitszustand zulässt, beispielsweise einkaufen oder an der frischen Luft spazieren gehen.
Sofern im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, kann die Maske auch abgenommen werden. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

Was gilt in in medizinisch-​pflegerischen und weiteren Einrichtungen?

Positiv getestete Personen dürfen mindestens fünf Tage nach dem positiven Test medizinisch-​pflegerische Einrichtungen nicht betreten oder dort tätig sein. Dies gilt selbstverständlich nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden. „Höhere Schutzstandards für vulnerable Gruppen halten wir selbstverständlich weiterhin aufrecht. Daher müssen insbesondere in medizinisch-​pflegerischen Einrichtungen nach wie vor strengere Regeln für positive Getestete gelten“, so Minister Lucha. Neben medizinisch-​pflegerischen Einrichtungen gelten diese höheren Schutzstandards auch in Massenunterkünften und Justizvollzugsanstalten.

Am Dienstag hat das baden-​württembergische Sozial– und Gesundheitsministerium die entsprechende Corona-​Verordnung zur Absonderung veröffentlicht.

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