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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

TSB-​Streit: Werner Deininger muss ins Detail gehen

Foto: tv

Ein Ende des Streits zwischen dem TSB Schwäbisch Gmünd und der Kanzlei Jursch, Deininger und Partner rückt in die Ferne. Am Freitag hat das Landgericht Ellwangen einen Beschluss erlassen. Werner Deininger muss nun mehr ins Detail gehen.

Freitag, 18. November 2022
Thorsten Vaas
56 Sekunden Lesedauer

Gestritten wird um rund 400.000 Euro Anwaltshonorar, das Rechtsanwalt Deininger für Vertragsverhandlungen rund um den Verkauf des Sportgeländes in der Buchstraße vom TSB Schwäbisch Gmünd fordert. Diese Summe will der Verein aber nicht einfach so bezahlen. Es geht um die Frage: Sind 400.000 Euro gerechtfertigt? Anfang Oktober trafen sich der ehemalige TSB-​Vorsitzende Peter Jursch nebst Anwalt Werner Deininger mit dem TSB und dessen Anwälten am Landgericht Ellwangen. Am Ende versuchte die Vorsitzende Richterin am Ellwanger Landgericht, Dr. Julia-​Anabel Belitz, beide Seiten mit einem Vergleich zu befrieden. Statt der geforderten Summe schlug sie rund 168.000 Euro vor. Das lehnten zuletzt die TSB-​Mitglieder bei der Hauptversammlung ab — sie stimmten mehrheitlich dafür, der Kanzlei 38.600 Euro zu bezahlen.
„Nachdem eine vergleichsweise Einigung nicht zustande kam, hat das Gericht einen Hinweisbeschluss erlassen“, schreibt Richterin Belitz über ihre Entscheidung am Freitagmorgen. Soll heißen: Das Gericht hat Werner Deininger darauf hingewiesen, dass er detaillierter werden muss. Er muss genauer darlegen, dass ausschließlich er bei den Vertragsverhandlungen anwaltlich tätig war. Belitz setzte der Anwaltskanzlei dafür eine Frist bis 15. Dezember. Fortgesetzt werden soll die mündliche Verhandlung am Dienstag, 14. Februar 2023, um 9.30 Uhr am Ellwanger Landgericht.

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