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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Neue Corona-​Verordnung in Baden-​Württemberg ab Mittwoch

Ab 23. Februar gilt in Baden-​Württemberg eine neue Corona-​Verordnung. Es geht von der Alarmstufe zurück in die Warnstufe. Das sind die Neuerungen.

Dienstag, 22. Februar 2022
Thorsten Vaas
1 Minute 28 Sekunden Lesedauer

Die Landesregierung hat die Corona-​Verordnung angepasst und „lockert mit Bedacht die Einschränkungen“, heißt es in einer Mitteilung. Damit gilt im Land wieder die Warnstufe und die 3G-​Regelung. Die Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen und im ÖPNV grundsätzlich beibehalten. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn– und der Alarmstufe weiterhin eine FFP2– oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Beibehalten wird das Stufensystem, die Grenzwerte werden vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-​Variante angepasst. Zudem wird die Alarmstufe II gestrichen. Es gilt zukünftig:

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn– oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
Warnstufe: 7-​Tage-​Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-​19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 4 oder ab 250 COVID-​19-​Patientinnen und –Patienten auf den Intensivstationen.
Alarmstufe: 7-​Tage-​Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-​19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 15 und ab 390 COVID-​19-​Patientinnen und –Patienten auf den Intensivstationen.

In der ab Mittwoch greifenden Warnstufe gilt in Baden-​Württemberg damit in vielen Lebensbereichen wieder die 3G-​Regel statt wie bisher 2G. Dazu zählen etwa die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. In der Basisstufe sind in diesen Bereichen keine Zugangsbeschränkungen mehr vorgesehen, in der Alarmstufe würde hingegen wieder die 2G-​Regel gelten.

Die Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen werden ebenfalls angepasst:

Basisstufe: keine Beschränkungen
Warnstufe: ein Haushalt plus zehn Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)
Alarmstufe: ein Haushalt plus fünf Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)

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