Verfassungswidrige Symbole: Bewährungs– und Geldstrafe für Gmünder Mann
„Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ lautete die Anklage bei der Verhandlung am Mittwochmorgen im Amtsgericht Schwäbisch Gmünd. Dass der Angeklagte nicht erschien, befreite ihn nicht von einem Gerichtsurteil.
Mittwoch, 23. Februar 2022
Sarah Fleischer
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„Wenn man nicht klar ausdrückt, dass man dieses Symbol nutzt, um damit assoziierte Methoden und Organisationen zu kritisieren, dann ist das eine Straftat“, stellt Jens Weise von der Ellwanger Staatsanwaltschaft klar. Solche Kennzeichen sind zum Beispiel Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen.
Der Mann muss nun insgesamt 1 800 Euro Geldbuße in Raten an einen Hilfs– und Wohltätigkeitsverein zahlen. Des Weiteren wurde er durch das Gericht zu drei Jahren Bewährung verurteilt.
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