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Geflügelpest im Ostalbkreis: Stall– und Registrierungspflicht für Hühner

Anfang der Woche wurde ein Fall von Geflügelpest im Ostalbkreis bestätigt. Die Landkreisverwaltung verhängte Stallpflicht. Auch wer privat Hühner in seinem Garten hält, sollte diese nun besser im Stall lassen. Und: Sind die Tiere noch nicht registriert, sollte dies unbedingt nachgeholt werden. Denn Hühner sind in Deutschland registrierungspflichtig.

Freitag, 25. Februar 2022
Sarah Fleischer
44 Sekunden Lesedauer

Erst Anfang der Woche hatte das Friedrich-​Loeffler-​Institut (FLI) bestätigt, dass eine der toten Graugänse am Bucher Stausee bei Rainau mit einem Geflügelpestvirus infiziert war. die Landkreisverwaltung hatte darum zum 23. Februar eine Stallpflicht für die Geflügelhaltung im Umkreis angeordnet. Bislang nicht registriertes Geflügel sollte umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.
Aktuell seien im Ostalbkreis 2430 Hühner registriert, teilt das Landratsamt auf Anfrage mit. „2000 dieser Hühner stammen aus Kleinsthaltungen, also Gruppen unter 20 Tieren“, sagt Lena Kümmel, persönliche Mitarbeiterin des Landrats. Die Registrierungspflicht bestehe, um Ausbreitung von Seuchen zu vermeiden, beziehungsweise bei Ausbrüchen möglichst schnell und effektiv handeln zu können, erklärt Kümmel.

Welche Tiere noch registrierungspflichtig sind und worauf Spaziergänger in der nächsten Zeit achten sollte, erfahren Sie am Samstag in der Rems-​Zeitung.

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