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Impfpflicht in Kliniken Ostalb: Folgen nicht absehbar

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht naht mit großen Schritten. Wie es ab dem 16. März für nicht-​immunisiertes Personal aus dem Gesundheitswesen weiter geht, ist bis dato unklar. Für die Kliniken Ostalb sind die Konsequenzen nicht absehbar.

Freitag, 11. März 2022
Thorsten Vaas
57 Sekunden Lesedauer

Sollte das Gesundheitsamt dem Personal, das weder geimpft noch genesen ist, ein Tätigkeitsverbot aussprechen, wäre es für die Kliniken Ostalb eine „noch größere Herausforderung zur Erhaltung der Versorgungsqualität“, schreibt Kliniksprecher Andreas Franzmann auf Nachfrage der Rems-​Zeitung. Von den derzeit 3285 Beschäftigten an den drei Kreiskliniken seien mehr als 90 Prozent geimpft. Oder umgekehrt: Etwa zehn Prozent und damit über 300 Mitarbeiter sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht direkt betroffen. Bleibt es dabei, werden diese Personen bis zum 15. März ans Gesundheitsamt gemeldet, das dann für jeden einzelnen Fall entscheidet, wie es weiter geht. Betroffene und die Kliniken werden dazu angehört, „erst dann kann eine entsprechende Abwägung und Entscheidung getroffen werden“, sagt Susanne Dietterle, Sprecherin der Kreisverwaltung.

In letzter Konsequenz dürfen diese Personen die Kliniken nicht mehr betreten. Wie geht es dann weiter? Das lesen Sie am Freitag in der Rems-​Zeitung — oder im iKiosk. Alle Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen finden Sie unter Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogener Tätigkeiten. Mehr dazu lesen Sie auch unter Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hier finden Sie Impftmöglichkeiten im Ostalbkreis.

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