Schwäbisch Gmünd: 3 Promille auf dem Fahrrad — diese Grenzen gelten
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Mit mehr als 3 Promille ist ein Pedelec-Fahrer in der Nacht zu Sonntag in Schwäbisch Gmünd gestürzt. Ihm steht nun eine Anzeige ins Haus. Denn auch beim Fahrradfahren gibt es Promillegrenzen. Eine Übersicht.
Montag, 14. März 2022
Thorsten Vaas
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Das hat für ihn nun Konsequenzen. „Er bekommt eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr“, sagt eine Polizeisprecher auf Nachfrage der Rems-Zeitung. Denn auch für Fahrradfahrer gelten die Straßenverkehrsordnung und Promillegrenzen, auch wenn diese deutlich lockerer sind als beim Autofahren.
Welche Promillegrenzen gelten für Radfahrer?
0,3 Promille: Bereits ab diesem Wert kann es für Radfahrer kritisch werden. Wer ab 0,3 Promille auffällig wird, beispielsweise Schlangenlinien fährt, riskiert eine Geldstrafe bis hin zu Punkten in Flensburg.1,6 Promille: Ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, da Reaktionsgeschwindigkeit und Gleichgewichtssinn stark eingeschränkt sind. Die Konsequenzen sind erheblich höher. Es handelt sich um eine Straftat, die nach dem Strafgesetzbuch geahndet wird. Neben Punkten kann auch der Autoführerschein entzogen werden, „sogar ein Radfahrverbot ist möglich“, heißt es beim ADFC.
„Wer besoffen Fahrrad fährt, riskiert seinen Führerschein“, fasst der Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen zusammen. In dem konkreten Fall in Gmünd werde nun die Staatsanwaltschaft über das Strafmaß entscheiden. Den Führerschein wird man dem 39-Jährigen jedoch nicht nehmen. Er hat gar keinen.
Weitere Informationen finden Sie im Bußgeldkatalog für Radfahrende des ADFC.