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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Ostalbkreis ruft Außergewöhnlichen Einsatzalarm aus

Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Menschen aus der Ukraine stellt den Ostalbkreis vor große Herausforderungen. Der Kreis ruft den Außergewöhnlichen Einsatzalarm aus. Was bedeutet das?

Donnerstag, 17. März 2022
Thorsten Vaas
1 Minute 47 Sekunden Lesedauer

Rund 750 Menschen aus der Ukraine sind inzwischen in den Städten und Gemeinden des Landkreises teils privat, teils über den Kreis und die Kommunen untergekommen. Nun hat der Landkreis in einem ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma Bosch in Schwäbisch Gmünd eine Notunterkunft mit rund 130 Plätzen eingerichtet, die als Zwischenlösung für eine erste Versorgung für einige wenige Tage gedacht ist. Denn „die Kapazität der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen ist in Kürze erreicht, der Ostalbkreis und seine Kommunen arbeiten fieberhaft an Unterbringungsmöglichkeiten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Landkreisverwaltung vom Donnerstag.
Der Aufwand, um die Situation zu bewältigen, nehme mittlerweile Dimensionen an, „die mit den lokal vorhandenen Mitteln nicht in der gebotenen Zeit zu bewerkstelligen seien“, heißt es weiter. Notwendig werden ehrenamtliche Kräfte zur Unterstützung. Deshalb hat die Landkreisverwaltung als untere Katastrophenschutzbehörde eine „Außergewöhnliche Einsatzlage“ festgestellt und den „Außergewöhnlichen Einsatzalarm“ ausgerufen. Was bedeutet das?

Was ist eine Außergewöhnliche Einsatzlage?
Die Außergewöhnliche Einsatzlage ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit einer großen Anzahl von Menschen oder Tieren, in erheblichem Maße die Umwelt oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder schädigt. Eine Außergewöhnliche Einsatzlage kann auch vorliegen, wenn Menschen nicht in großer Anzahl gefährdet oder geschädigt sind, aber die erforderlichen Maßnahmen einen erheblichen koordinierungsbedürftigen Aufwand verursachen. Geregelt wird dies im Landeskatastrophenschutzgesetz, das im Zuge der Corona-​Pandemie 2020 geändert wurde.

Was ist der Außergewöhnlicher Einsatzalarm?
Stellt die untere Katastrophenschutzbehörde — in diesem Fall das Landratsamt Ostalbkreis — eine Außergewöhnliche Einsatzlage fest, wird der so genannte außergewöhnliche Einsatzalarm ausgelöst. Dies bedeutet, dass etwa die vier Einsatzeinheiten des Ostalbkreises, die Notfallseelsorge und die Führung der Feuerwehr Schwäbisch Gmünd in Bereitschaft gesetzt und somit flexibler sind, wenn ehrenamtliche Helfer auch während der Arbeitszeit aktiviert werden müssen. Wann dies der Fall sein werde, sei aktuell nicht absehbar. Man wolle aber für etwaige Zuweisungen gerüstet sein und entsprechende Vorbereitungen konzentriert durchführen, heißt es beim Landratsamt.

Was wurde im Landeskatastrophenschutzgesetz geändert?
Durch die Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes wurden die Rechte ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz gestärkt, ihr Einsatz bei außergewöhnlichen Einsatzlagen gesichert. Konkret geht es insbesondere um das Recht der ehrenamtlicher Einsatzkräfte auf Freistellung am Arbeitsplatz und als Gegenstück die Pflicht zur Einsatzteilnahme. Auch sollen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz durch einen Einsatz keine finanziellen Nachteile haben. Falls diese Helfer durch den Einsatz Einbußen haben, übernimmt das Land den entstandenen Verdienstausfall, gewährt Schaden– und Aufwendungsersatz.

Mehr dazu lesen Sie am Freitag in der Rems-​Zeitung.

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