Kaffee auf dem Dienstlaptop: Wer zahlt?
Das Homeoffice ist vielerorts fester Bestandteil der Arbeitswelt. Das wirft Fragen zu IT-Sicherheit und Haftungsregeln auf.
Dienstag, 08. März 2022
Thorsten Vaas
32 Sekunden Lesedauer
Zunächst einmal gilt, dass dienstlich zur Verfügung gestellte Geräte auch nur dienstlich genutzt werden dürfen. Möchten Arbeitnehmer sie auch privat nutzen, ist dafür eine ausdrückliche Erlaubnis durch den Arbeitgeber notwendig. In der Praxis wird die private Nutzung häufig gestattet. Ob allerdings die Haftungsprivilegierung greift, hängt wiederum davon ab, ob der Mitarbeiter das beschädigte Gerät gerade dienstlich oder privat genutzt hat. Bei einem privaten Videocall oder beim Tippen einer privaten Mail liegt keine betriebliche Tätigkeit vor und wer dann einen Schaden verursacht, muss im Regelfall selbst dafür aufkommen.
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