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Impfpflicht: 867 Beschäftigten droht Tätigkeitsverbot im Ostalbkreis

Seit Freitag ist klar: Die Impfpflicht im Gesundheitswesen trifft im Ostalbkreis 867 Beschäftigte. Das Gesundheitsamt kann ihnen letztlich die Tätigkeit verbieten. Wie geht es nun weiter? Wie steht es um die medizinisch-​pflegerische Versorgung?

Freitag, 01. April 2022
Thorsten Vaas
50 Sekunden Lesedauer

Nichts Genaues weiß man nicht. So könnte man die Zukunft der Versorgung angesichts der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zusammenfassen, von der nach Angaben der Landkreisverwaltung insgesamt 867 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 202 Betrieben im Landkreis betroffen sind. Sie sind weder gegen Corona geimpft, noch genesen. Ob sie weiter in ihrem Job arbeiten dürfen, entscheidet letztlich das Gesundheitsamt. Das stellt das Amt, die Landkreisverwaltung, die Kliniken und zahlreiche andere Einrichtungen vor ein Problem. Es nennt sich Versorgungssicherheit. Wie soll die angesichts der jetzt schon angespannten Lage im Pflegesektor vernünftig aufrecht erhalten werden, wenn im strengsten Fall knapp 1000 Beschäftigte nicht mehr arbeiten dürfen?

Das lesen Sie am Samstag in der Rems-​Zeitung. Unser Kommentar zur einrichtungsbezogene Impfpflicht: Kommentar zur Impfpflicht in der Pflege

Alle Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen finden Sie unter Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogener Tätigkeiten. Mehr dazu lesen Sie auch unter Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hier finden Sie Impftmöglichkeiten im Ostalbkreis.

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