Impfpflicht: 867 Beschäftigten droht Tätigkeitsverbot im Ostalbkreis
Seit Freitag ist klar: Die Impfpflicht im Gesundheitswesen trifft im Ostalbkreis 867 Beschäftigte. Das Gesundheitsamt kann ihnen letztlich die Tätigkeit verbieten. Wie geht es nun weiter? Wie steht es um die medizinisch-pflegerische Versorgung?
Freitag, 01. April 2022
Thorsten Vaas
50 Sekunden Lesedauer
Das lesen Sie am Samstag in der Rems-Zeitung. Unser Kommentar zur einrichtungsbezogene Impfpflicht: Kommentar zur Impfpflicht in der Pflege
Alle Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen finden Sie unter Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogener Tätigkeiten. Mehr dazu lesen Sie auch unter Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hier finden Sie Impftmöglichkeiten im Ostalbkreis.
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 754 Tagen veröffentlicht.