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Kommentar zur Impfpflicht in der Pflege

Foto: tv

867 Menschen im Gesundheitswesen sind nicht immunisiert. Dürfen sie weiter arbeiten? Wie es für sie und die Versorgungssicherheit weiter geht, entscheidet das Gesundheitsamt. Das Urteil über die Einzelschicksale gerät jedoch zum politischen Entschluss, welchen Engpass man in der medizinischen und pflegerischen Versorgung toleriert. Und damit der Gesellschaft zumutet. Ein Kommentar.

Freitag, 01. April 2022
Thorsten Vaas
1 Minute 7 Sekunden Lesedauer

Schon vor der Pandemie war klar: Das Gesundheitswesen in Deutschland krankt. Es fehlt Personal in allen Bereichen. Angefangen bei den Kliniken, über die Altenpflege bis hin zur Physiotherapie – die Branche klagt seit langer Zeit über ihre Situation, und das Bild, das in den vergangenen zwei Corona-​Jahren vermittelt wurde: überarbeitete, unterbezahlte Hilfskräfte für Kranke, Alte und Verletzte. Das muss sich dringend ändern. Allein mit Geld geht das allerdings nicht, es kann hiergegen nur ein Trostpflaster für ihre Arbeit sein. Viel mehr braucht es Wertschätzung einer jeden einzelnen Pflegekraft, die alltäglich alles andere als Alltägliches leistet, insbesondere in der Pandemie. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht dagegen ist Geringschätzung.
Dieser bundespolitische Beschluss verkennt damit die Leistung all derer, die sich für andere einsetzen und verdammt Gesundheitsämter wie im Ostalbkreis zu Entscheidungen, die weit mehr sind als Einzelfallbetrachtungen. Es geht hier um eine gesamte Branche, die froh ist um jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter. Mitarbeiter im Aalener Amt entscheiden mit jedem Einzelschicksal nolens volens über die Versorgungssicherheit auf der Ostalb. Ihnen eine solche politische Entscheidung zuzumuten, ist bizarr, leider aber bezeichnend für das Handeln während der Pandemie, in der Verantwortungen reihum delegiert wurden. Bloß – wer trägt die Verantwortung, falls das Gesundheitswesen tatsächlich kollabiert?

Mehr zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht lesen Sie hier: Impfpflicht: 867 Beschäftigten droht Tätigkeitsverbot im Ostalbkreis

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