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Nachrichten Ostalb

Maskenpflicht im Rathaus und im Landratsamt: Was gilt nach der Lockerung?

Für den Besuch von Dienstellen der öffentlichen Verwaltung lässt das Hausrecht verschiedene Varianten zu. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. In Dienststellen des Ostalb-​Landratsamts gilt Maskenpflicht; der Rems-​Murr-​Kreis bittet Besucher darum, Mund und Nase zu bedecken. Die Stadt Schwäbisch Gmünd setzt auf Freiwilligkeit und gesunden Menschenverstand.

Freitag, 01. April 2022
Gerold Bauer
29 Sekunden Lesedauer

Schilder mit der Aufschrift „Maskenpflicht“ werden in den nächsten Tagen mehr und mehr aus Alltag verschwinden, nachdem bundes– und landesweit ab 3. April gelockerte Corona-​Regeln gelten. In Rathäusern dürfen Oberbürgermeister und Bürgermeister und in der Kreisverwaltung der Landrat selbst entscheiden, wie sie es ab nächster Woche hinsichtlich der Maskenpflicht handhaben wollen.

In der Ausgabe vom 1. April blickt die Rems-​Zeitung auf ein Thema, das keineswegs ein Aprilscherz ist!

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