Polizei-Kontrolle: Poser und Tuner am Car-Friday im Ostalbkreis und Rems-Murr-Kreis
Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Die Polizei hat am Freitag Auto-Poser und Tuner im Ostalb– und Rems-Murr-Kreis kontrolliert. Denn für die Szene ist der Karfreitag ein besonderer Tag: der Car-Friday. Das kam bei den Kontrollen heraus.
Samstag, 16. April 2022
Thorsten Vaas
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„In vielen Städten Baden-Württembergs sind in den Sommermonaten Auto-Poser mit PS-starken PKW unterwegs“, schreibt das Polizepräsidium Aalen. Was den Fahrern besonders gut gefalle, stoße allerdings beim „Zwangspublikum“ meist auf wenig Gegenliebe: Ob es das sinnlose im Kreis-Fahrern ist, laute Musik aus den Fahrzeugen oder der Kavaliersstart – der Zweck ist für die Polizei klar: „Auto-Poser wollen mit ihren Autos auffallen.“ Die zahlenmäßig meisten Fahrzeuge kontrollierte die Polizei im Rems-Murr-Kreis. 60 Autos wurden dort unter die Lupe genommen, bei sieben gab’s Beanstandungen. Im Ostalbkreis wurden bei 36 kontrollieren Autos drei mit technischen Änderungen festgestellt, die nicht erlaubt sind.
Bei solchen technischen Änderungen bleibe es jedoch oft nicht. Neben den unnötig erzeugten Abgasen oder dem Lärm, den die Auto-Poser verursachen kommt oft noch verkehrsgefährdendes Verhalten durch rücksichtsloses, unsinniges Beschleunigen hinzu. Mit der Novelle des Bußgeldkataloges wird ein derartiges Verhalten nun auch teuer: Posern drohen Bußgelder und sogar Punkte in der Verkehrssünderkartei.
Welche Strafen erwarten Auto-Poser?
Unnötiger Lärm, der bei der Nutzung eines Fahrzeuges entsteht, wird mit 80 Euro Bußgeld geahndet, die Belästigung durch unnützes Hin– und Herfahren innerorts wird mit 100 Euro Bußgeld belegt. Die Nutzung von Autos, die so umgebaut wurden, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, wird mit 50 Euro Bußgeld geahndet. Sollte es hierdurch noch zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit oder der Umwelt kommen, werden laut aktuellem Bußgeldkatalog 90 Euro fällig. Im Falle der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bekommt der Fahrzeugführer zudem einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Mehr dazu lesen Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Informationen zum neuen Bußgeldkatalog
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